Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI

Alltagshilfe in Sachsen, die wirklich entlastet

lillla verbindet pflegebedürftige Menschen mit geschulten, vertrauten Alltagshelfern aus ihrer Nähe. Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung — wir beraten Sie kostenlos zu Ihren Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse.

  • Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung im eigenen Zuhause
  • Kostenlose Beratung zu Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege
  • Eine feste, vertraute Bezugsperson statt wechselnder Gesichter
Alltagshelferin von lillla begleitet eine Seniorin im Alltag

§ 45b

Entlastungsbetrag SGB XI

§ 45a

Anerkennung beantragt

131 €

monatlich von der Pflegekasse

Sachsen

Helfer in Ihrer Nähe

In drei Schritten zu Ihrer Alltagshilfe

Unkompliziert, persönlich und ohne bürokratischen Aufwand — die Finanzierung besprechen wir vorab offen mit Ihnen.

1. Anfragen

Stellen Sie in wenigen Minuten eine unverbindliche Anfrage — telefonisch oder online. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

2. Beratung

Im kostenlosen Gespräch ermitteln wir Ihren Bedarf, klären offene Fragen und die Finanzierung über die Pflegekasse.

3. Hilfe

Wir vermitteln Ihnen einen passenden, festen Alltagshelfer aus der Region und stimmen die Termine flexibel ab.

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zu — ab Pflegegrad 1. Berechnen Sie unten in Sekunden, welche Leistungen Sie nutzen können.

Kosten & Finanzierung

Entlastungsrechner

Berechnen Sie, welche Leistungen Ihnen je nach Pflegegrad zustehen.

Pflegegrad wählen:

Entlastungsbetrag (§ 45b)

131 € / Monat

= 1572 € / Jahr

Verhinderungspflege

0 € / Jahr

Ab Pflegegrad 2 verfügbar

Umwandlungsanspruch (40%)

0 € / Jahr

Ab Pflegegrad 2 verfügbar

Gesamt verfügbar

1.572 € / Jahr

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistungen) steht ab Pflegegrad 2 zu und kann zusätzlich für Entlastungsleistungen genutzt werden. Die Beträge zeigen Ihren gesetzlichen Anspruch — für die Abrechnung über die Pflegekasse muss der Anbieter anerkannt sein; unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI ist beantragt.

Kostenlose Beratung anfragen

Warum Familien lillla wählen

Persönlich statt anonym, vertraut statt austauschbar — Alltagshilfe, der Sie vertrauen können.

Feste Bezugsperson

Sie werden von einem festen Alltagshelfer betreut, der Sie kennt — so entstehen Vertrauen und Verlässlichkeit.

Flexible Termine

Sie bestimmen, wann und wie oft die Hilfe kommt. Wir richten uns nach Ihrem Alltag, nicht umgekehrt.

Qualität nach § 45a SGB XI

Wir arbeiten nach den landesrechtlichen Qualitätsvorgaben für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Anerkennung haben wir beantragt.

Transparente Abrechnung

Sobald unsere Anerkennung vorliegt, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bis dahin besprechen wir die Finanzierung vorab offen mit Ihnen.

Helfer in Ihrer Nähe

lillla ist in Sachsen aktiv und vermittelt Ihnen Alltagshelfer aus Ihrer Nachbarschaft — kurze Wege, persönlicher Kontakt.

Mit Herz dabei

Unsere Helfer nehmen sich Zeit und gehen auf Ihre Wünsche ein — Alltagshilfe, die der Mensch spürt.

Mehr als ein Anbieter

Wir sorgen dafür, dass Menschen länger selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können — mit mehr Lebensqualität und einem vertrauten Gesicht an der Seite.

Ich brauche Unterstützung

Sie oder ein Angehöriger benötigen Entlastung im Alltag? Wir finden den passenden Alltagshelfer in Ihrer Nähe — kostenlos und unverbindlich.

Unterstützung anfragen

Ich bin hilfsbereit

Sie möchten Menschen im Alltag unterstützen und sich dabei Ihre Zeit frei einteilen? Werden Sie Alltagshelfer bei lillla — mit Schulung und fairer Vergütung.

Alltagshelfer werden

Häufig gestellte Fragen

An wen richtet sich das Angebot von lillla?

An pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die Unterstützung im Alltag wünschen — sowie an ihre Angehörigen, die entlastet werden möchten. Wir sind in Sachsen tätig. Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad beraten wir gerne zur Beantragung.

Wird die Alltagshilfe von der Pflegekasse bezahlt?

Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen Ihnen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € monatlich ab Pflegegrad 1), die Verhinderungspflege und der Umwandlungsanspruch zu. Voraussetzung für die Abrechnung über diese Leistungen ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI ist beantragt und noch nicht erteilt. Wir sagen Ihnen im kostenlosen Beratungsgespräch offen, welche Finanzierung derzeit für Sie möglich ist.

Wie unterscheidet sich lillla von einem klassischen Pflegedienst?

lillla ist auf Alltags- und Haushaltshilfe spezialisiert — nicht auf medizinische Pflege. Sie erhalten eine feste Bezugsperson, flexible Terminvereinbarung und persönliche Betreuung ohne Vertragsbindung. Es geht um Lebensqualität, Gesellschaft und Entlastung im Alltag.

Bekomme ich immer denselben Helfer?

Ja, wir legen großen Wert auf eine feste Bezugsperson. So entsteht eine vertrauensvolle Beziehung. Nur bei Krankheit oder Urlaub organisieren wir eine passende Vertretung.

In welchem Gebiet ist lillla tätig?

lillla ist in Sachsen tätig und vermittelt Alltagshelfer aus Ihrer Region. Fragen Sie einfach unverbindlich an — wir prüfen, ob bereits ein passender Helfer in Ihrer Nähe verfügbar ist.

Was kostet ein Beratungsgespräch?

Das Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen, und erklären transparent, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen

In einem kostenlosen Beratungsgespräch klären wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie schnell wir starten können.